· Fachbeitrag · Leserforum Privatliquidation
Nr. 750 GOÄ: Auflichtdermatoskopie der Haut auch bei einem suspekten Nävus?
| FRAGE: „Die Nr. 750 GOÄ ist als ‚Auflichtdermatoskopie der Haut‘ definiert. Bedeutet es, dass man diese Position bereits ansetzen kann, wenn beispielsweise nur ein Nävus unter dem Dermatoskop untersucht wird? Oder wäre es hier sinnvoll, die Nr. 750 GOÄ analog anzusetzen?“ |
Antwort: Nr. 750 GOÄ ist nach der Leistungslegende „je Sitzung“ einmal berechnungsfähig, unabhängig von der Art und Anzahl untersuchter Befunde. Eine besonders hohe Anzahl untersuchter Befunde kann über den Steigerungsfaktor berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung eines ggf. niedrigeren Steigerungssatzes wäre aber auch bei der Untersuchung von z. B. nur einem suspekten Nävus dann im Umkehrschluss als angemessen zu betrachten. Für einen analogen Ansatz der Nr. 750 besteht somit kein Anlass.