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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Wiederholungsrezept am Samstagvormittag

    | Frage: „Wir haben am Samstagvormittag von 10 bis 12 Uhr Sprechstunde. Ein Patient holt ein Wiederholungsrezept ohne Arztkontakt. Was rechnen wir ab?“ |

     

    Antwort: Beim EBM-Patienten die Nr. 01430, beim GOÄ-Patienten die Nr. 2. Die Samstagssprechstunden-Zuschläge EBM-Nr. 01102 oder den GOÄ-Zuschlag D (zur Hälfte bei Sprechstunde) sind ohne Arzt-Kontakt nicht ansetzbar. Wenn beim Kassenpatient im aktuellen Quartal bereits die Versichertenpauschale bzw. Grundpauschale angesetzt wurde, können Sie nichts abrechnen.

    Quelle: Ausgabe 09 / 2011 | Seite 9 | ID 28353300