· Fachbeitrag · ABC der Abrechnung
„F“ - Fremdkörper
von Dr. Dr. med. Peter Schlüter, Reilingen (www.vita-lco.de)
| Nach EBM lässt sich die Entfernung von Fremdkörpern nach Nr. 02301 abrechnen. In der GOÄ finden sich für die Entfernung von Fremdkörpern die Nrn. 2009 und 2010, die je nach Lokalisation angesetzt werden. |
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Diagnose | ICD-10 |
Fremdkörper der Haut und Unterhaut | T14.04 |
Fremdkörper, oberflächlich ohne Wunde | T14.04 |
Fremdkörper, penetrierend mit Wunde | T14.1 |
Fremdkörper im Weichteilgewebe | M79.59 |
Fremdkörper der Hand | M79.54 |
* Zur Abrechnung ist die Zusatzkennung mit A=Ausschluss, G=Gesichert, V=Verdacht, =Zustand nach.. zwingend vorgeschrieben. Lokalisationsangabe ist fakultativ: R=rechts, L=links, B=beidseits.
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