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  • · Fachbeitrag · ABC der Abrechnung

    „F“ - Fremdkörper

    von Dr. Dr. med. Peter Schlüter, Reilingen (www.vita-lco.de)

    | Nach EBM lässt sich die Entfernung von Fremdkörpern nach Nr. 02301 abrechnen. In der GOÄ finden sich für die Entfernung von Fremdkörpern die Nrn. 2009 und 2010, die je nach Lokalisation angesetzt werden. |

     

    • Die wichtigsten ICD-10-GM Schlüsselnummern*
    Diagnose
    ICD-10

    Fremdkörper der Haut und Unterhaut

    T14.04

    Fremdkörper, oberflächlich ohne Wunde

    T14.04

    Fremdkörper, penetrierend mit Wunde

    T14.1

    Fremdkörper im Weichteilgewebe

    M79.59

    Fremdkörper der Hand

    M79.54

     

    * Zur Abrechnung ist die Zusatzkennung mit A=Ausschluss, G=Gesichert, V=Verdacht, =Zustand nach.. zwingend vorgeschrieben. Lokalisationsangabe ist fakultativ: R=rechts, L=links, B=beidseits.