· Fachbeitrag · ABC der Abrechnung
„N“ ‒ Naevus
von Dr. Dr. med. Peter Schlüter, Östringen-Tiefenbach, www.vita-lco.de
| Nach dem EBM gelten auch kleinere Eingriffe als ambulante Operationen und sind berechnungsfähig. Derartige ‒ auch von Hausärzten berechnungsfähige Eingriffe ‒ finden sich in den Gebührenordnungspositionen (GOP) 02300 bis 02302. Die Abrechnung eines solchen kleinchirurgischen Eingriffs als ambulante Operation aus dem Abschnitt 31.2 des EBM durch Hausärzte ist nur in besonderen Fällen möglich. Das Fallbeispiel beschreibt die ambulante Operation anhand der Entfernung eines Muttermals unter Lokalanästhesie. |
Der Fall (1. Konsultation)
Ein Patient, 47 Jahre alt, stellt sich wegen einer unklaren Hautveränderung am Rücken in der Praxis vor. Es liegen keinerlei sonstige Erkrankungen vor. Dem Patienten wird die Entfernung und histologische Begutachtung der Hautveränderung empfohlen und das entsprechende Vorgehen in einem mehr als zehnminütigen Gespräch erörtert. Es wird eine Lokalanästhesie gesetzt und die Hautveränderung lege artis entfernt. Es wird ein Wundverband und abschließend noch ein Druckverband angelegt.
Der Patient wird für den darauffolgenden Tag zur Wundkontrolle und dem Verbandwechsel wieder einbestellt.
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