· Fachbeitrag · ABC der Abrechnung
„P“ ‒ Post-COVID-Syndrom
von Dr. Dr. med. Peter Schlüter, Östringen-Tiefenbach
| Mit dem Begriff „Post-COVID-Syndrom“, auch „Long-COVID“ genannt, wird eine ganze Reihe von Spätfolgen bezeichnet, die nach einer abgeklungenen COVID-19-Infektion auftreten können. Das Besondere an Post-COVID ist die Tatsache, dass die Betroffenen einerseits von der Viruserkrankung als solche geheilt sind, andererseits aber bei Weitem noch nicht gesund sind. Obwohl sie nämlich keine nachweisbaren Coronaviren mehr in ihrem Körper haben, leiden sie andererseits unter heftigen Beschwerden. Damit sind diese Menschen eben auch noch nicht gesund. |
Die ICD-10-GM-Verschlüsselung
Das Post-COVID-Syndrom ist ein neues Krankheitsbild. Die gesamte Symptomatik befindet sich aktuell noch in einem stetigen Wandel. Das gilt auch für die Entwicklung neuer ICD-10-Codes für das Post-COVID-Syndrom. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat nach den Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation die Codierung nach ICD-10-GM angepasst und dafür neue Schlüsselnummern unter U08 bis U10 aufgenommen. Bislang sind drei Codes zu verwenden für „Zustände im Zusammenhang mit vorausgegangener Coronavirus-19-Krankheit.“
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U08.9 | COVID-19 in der Eigenanamnese, n. n. b.Der Code ist für Fälle vorgesehen, bei denen eine frühere, bestätigte COVID-19-Krankheit zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führt. Die Person leidet nicht mehr an COVID-19. |
U09.9!* | Post-COVID-19-Zustand, n. n. b. Der Code ist für Fälle vorgesehen, bei denen der Zusammenhang eines aktuellen, anderenorts klassifizierten Zustands mit einer vorausgegangenen COVID-19-Krankheit codiert werden soll. Die Schlüsselnummer ist nicht zu verwenden, wenn COVID-19 noch vorliegt. |
U10.9 | Multisystemisches Entzündungssyndrom in Verbindung mit COVID-19, n. n. b. Der Code ist für Fälle vorgesehen, bei denen ein durch Zytokinfreisetzung bestehendes Entzündungssyndrom in zeitlichem Zusammenhang mit COVID-19 steht. |
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