· Fachbeitrag · Das ABC der Abrechnung
„A“ - Akupunktur: Wann GKV, wann privat?
von Dr. Dr. med. Peter Schlüter, Reilingen, www.vital-arzt-praxis.de
| Schon im April 2006 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Aufnahme der Körperakupunktur als vertragsärztliche Leistung beschlossen. Damit wurde die Nadelakupunktur zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) berechnungsfähig. Doch ist die Abrechnung von Akupunkturleistungen an umfangreiche Voraussetzungen geknüpft. |
Wann ist die Akupunktur als GKV-Leistung zu berechnen?
Ein Blick auf die EBM-Nr. 30790 zeigt die Einschränkung der Berechnungsfähigkeit der Akupunktur auf lediglich zwei Indikationen:
- Chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule und
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