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  • · Fachbeitrag · Das ABC der Abrechnung

    „E“ - Eisenmangel

    von Dr. Dr. med. Peter Schlüter, Reilingen, www.vital-arzt-praxis.de

    | Die häufigsten Ursachen des Eisenmangels sind Mangelernährungen und Blutungen. Unabhängig davon, ob ein Eisenmangel mit oder ohne Anämie besteht, muss zudem der Ursache des Befundes nachgegangen werden. |

    Abrechnung der Diagnostik nach EBM und GOÄ

    Die Befragung des Patienten ist - neben der Anamnese und der körperlichen Untersuchung - ein zentrales Element in der Diagnostik. Bei Anhaltspunkten für eine spezifische Ursache des Eisenmangels, die behandelbar ist, muss eine entsprechende gastroenterologische, urologische, gynäkologische, nephrologische oder onkologische Abklärung erfolgen.

     

    • Die wichtigsten diagnostischen Abrechnungspositionen bei Eisenmangel
    EBM-Nr.
    Legende
    GOÄ-Nr.

    03110

    Versichertenpauschale/Beratung

    1**

    03111

    03112

    13210

    Grundpauschale - allgemeininternistisch/Beratung

    13211

    13212

    13390

    Grundpauschale - internistisch-gastroenterologisch/Beratung

    13391

    13392

    -*

    Untersuchung Abdomen

    7

    -*

    Ganzkörperstatus

    8

    -*

    Digitale rektale Untersuchung

    11

    33042

    Sonographie

    410 + 3 x 420

    -*

    Blutentnahme

    250

    * Diese Leistungen sind nach EBM nicht gesondert berechnungsfähig. Sie sind mit der Berechnung der Versichertenpauschale bzw. der Grundpauschale abgegolten.

    ** Hier gibt es keine wirklich vergleichbare GOP in der GOÄ. Es sind die entsprechenden Einzelleistungen abzurechnen.

    Die Labordiagnostik

    Die Diagnose des Eisenmangels ohne Anämie wird durch die Bestimmung des Speicherproteins Ferritin im Serum gestellt. Der Ferritinspiegel (Ferritinwert) korreliert sehr gut mit dem Eisenvorrat im Körper und unterliegt im Gegensatz zum Eisen im Blut keinen Tagesschwankungen. Ein Eisenmangel ist die einzige Ursache für ein sehr tiefes Ferritin, was aus einer ausgezeichneten Spezifität der Diagnostik resultiert, wenn nicht zusätzlich eine Entzündung oder Leberschädigung besteht.

     

    Offizielle Grenzwerte, ab wann ein Eisenmangel besteht, gibt es keine. Weitgehend Einigkeit besteht jedoch für folgende Aussagen:

     

    • Ferritin < 15 µg/l: Eisenspeicher sind vollständig entleert
    • Ferritin 15 - 30 µg/l: leere oder knappe Eisenspeicher
    • Ferritin 30 - 50 µg/l: Grauzone, wo ein funktioneller Eisenmangel noch möglich ist
    • Ferritin > 50 µg/l: Genügende Eisenreserve, wenn nicht gleichzeitig eine Entzündung (erhöhtes CRP) oder ein Leberschaden (erhöhte Transaminasen) vorliegen

     

    Leere Eisenspeicher - definiert durch ein sehr tiefes Ferritin - bestätigen die Diagnose der Eisenmangelanämie.

     

    • Abrechnung der Labordiagnostik
    EBM-Nr.
    Legende
    GOÄ-Nr.

    -*

    BKS

    3501

    -*

    kleines Blutbild + Thrombos

    3550

    -*

    Ferritin

    3742

    -*

    Eisen

    3620

    -*

    GOT

    3515

    3594.H1

    -*

    GPT

    3516

    3595.H1

    -*

    Gamma-GT

    3513,

    3592.H1

    -*

    C-reaktives Protein

    3524, 3741

    -*

    Transferrin

    3575

    * Die Laborleistungen im Rahmen des EBM sind nach der letzten Laborreform vom 1. Oktober 2008, vom niedergelassenen Arzt (mit Ausnahme des Akutlabors) nicht mehr gesondert berechnungsfähig. Die Leistungen werden von der betreffenden Laborgemeinschaft bzw. dem beauftragten Labor direkt mit der KV abgerechnet.

    Therapie des Eisenmangels

    Steht die Diagnose fest und ist vor allem die Ursache hierfür bekannt, kann ein Eisenmangel im Allgemeinen zum Beispiel durch Eisen (II)-Gluconat-haltige Präparate oder einen speziellen Ernährungsplan erfolgreich behandelt werden. Die Behandlung verfolgt zwei Ziele:

     

    • Die Ursache des Eisenmangels muss beseitigt werden.
    • Die Eisendepots müssen wieder aufgefüllt werden.

     

    Dazu steht eine Reihe von Eisenpräparaten zur Verfügung. Nach zwei Monaten Therapie ist der Eisengehalt des Blutes wieder normal. Bis alle Eisenspeicher aufgefüllt sind, dauert es bis zu sechs Monate.

     

    • Die wichtigsten therapeutischen Abrechnungspositionen bei Eisenmangel
    EBM-Nr.
    Legende
    GOÄ-Nr.

    -*

    Beratung

    1

    -*

    Erörterung - mindestens 10 Minuten

    3

    -*

    Flankierende Maßnahmen, kontinuierliche Betreuung

    15

    -*

    Ernährungsberatung, analog § 6

    33

    -*

    Eingehende Erörterung, mindestens 20 Minuten

    34

    -*

    Injektion, i.m.

    252

    -*

    Injektion, i.v.

    253

    2100**

    Infusion

    - bis 30 Minuten

    - mehr als 30 Minuten

    271

    272

    -*

    Ernährungs-/Diätplan

    76

    * Diese Leistungen sind nach EBM nicht gesondert berechnungsfähig. Sie sind mit der Berechnung der Versichertenpauschale, bzw. der Grundpauschale abgegolten.

    ** Die Infusionsleistung ist im Anhang 1 des EBM nur unter der Versichertenpauschale aufgeführt. Das bedeutet, dass die Infusionsleistung im hausärztlichen Versorgungsbereich nicht berechnet werden kann, sondern mit der Versichertenpauschale abgegolten ist. Im fachärztlichen Bereich ist die Infusion nach EBM-Nr. 2100 neben der Grundpauschale berechnungsfähig.

     

    • Laborkontrolle
    EBM-Nr.
    Legende
    GOÄ-Nr.

    -*

    BKS

    3501

    -*

    Kleines Blutbild + Thrombos

    3550

    -*

    Ferritin

    3742

    -*

    Eisen

    3620

    * Die Laborleistungen im Rahmen des EBM sind nach der letzten Laborreform vom 1. Oktober 2008, vom niedergelassenen Arzt (mit Ausnahme des Akutlabors) nicht mehr gesondert berechnungsfähig. Die Leistungen werden von der betreffenden Laborgemeinschaft bzw. dem beauftragten Labor direkt mit der KV abgerechnet.

     

    • Die wichtigsten ICD-10-GM Schlüsselnummern*
    Diagnose
    ICD-10-GM

    Eisenmangel

    E61.1

    Eisenmangelanämie

    D50.9

    Eisen-Stoffwechselstörung

    E83.1

    Eisenmangelanämie in der Schwangerschaft

    O99.0

    Eisenresorptionsstörung

    D50.8

    Eisenmangelanämie nach Blutverlust

    D50.0

    Eisenspeicherkrankheit

    E83.1

    * Zur Abrechnung ist die Zusatzkennung mit A=Ausschluss, G=Gesichert, V=Verdacht, Z=Zustand nach... zwingend vorgeschrieben. Lokalisationsangabe ist fakultativ: R=rechts, L=links, B=beidseits.

    Quelle: Ausgabe 03 / 2013 | Seite 16 | ID 37529140