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  • · Fachbeitrag · Abrechnungsempfehlungen

    Neue GOÄ-Leistungen im Bereich Telemedizin

    von Ernst Diel, ehem. Leiter Grundsatzfragen PVS Büdingen

    | Der Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) hat Abrechnungsempfehlungen zu telemedizinischen Leistungen beschlossen (online s. iww.de/s3904 ) |

     

    Die Empfehlungen im Detail

    Grundlage für die neuen Empfehlungen ist eine Vereinbarung zwischen Bundesärztekammer (BÄK), der privaten Krankenversicherung (PKV) und der Beihilfe, sodass diese auch von den Kostenträgern akzeptiert werden.

     

    Nr. GOÄ
    Art
    Leistungsbeschreibung
    Punkte
    Euro*

    1

    analog

    Beratung durch den Arzt mittels E-Mail (Chats und SMS sind ausgeschlossen).

    80

    10,72

    1

    bzw. 3

    originär

    Beratung durch den Arzt mittels Videoübertragung.

    80

    150

    10,72

    20,11

    5

    analog

    Visuelle symptomatische klinische Untersuchung mittels Videoübertragung.

    80

    10,72

    2

    analog

    Ausstellung von Rezepten, Überweisungen, Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen durch Medizinische Fachangestellte.

    30

    3,15

    70

    analog

    Erstellung, Aktualisierung, ggf. elektr. Übersendung eines Medikationsplans.

    40

    5,36

    76

    analog

    Verordnung und Einweisung in Funktionen, Handhabung sowie Kontrolle der Messungen mittels digitaler Gesundheitsanwendungen.

    70

    9,38

    60

    originär

    Vorstellung von Patienten oder Beratung über Patienten in interdisziplinären/multiprofessionellen Videokonferenzen zur Diagnosefindung und/oder Festlegung eines fachübergreifenden Behandlungskonzepts.

    120

    16,09

    60

    analog

    Gemeinsame ärztliche telekonsiliarische Fallbeurteilung im Rahmen diagnostischer Verfahren (z. B. bildgebender Verfahren wie CT-, MRT-, Röntgenaufnahmen, Videoendoskopie etc. und/oder z. B. histologischer Befundungen wie Schnittdiagnostik, Ausstrich) (Telekonsil)

    120

    16,09

    661

    analog

    Telemetrische Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers, eines Kardioverters bzw. Defibrillators und/oder eines implantierten Systems zur kardialen Resynchronisationstherapie, wenn die Daten über eine größere Entfernung übertragen werden (z. B. aus der häuslichen Umgebung des Patienten heraus).

    530

    55,61