· Fachbeitrag · Abrechnungshinweise
GOÄ: Kinderärzte fragen - wir antworten!
von Dr. med. Bernhard Kleinken, PVS Consult, Köln
| Im GOÄ-Spiegel erhalten Sie heute GOÄ-Abrechnungstipps zu abrechenbaren Ziffern beim Hausbesuch. Das Thema resultiert aus Fragen der AAA-Leser oder aus GOÄ-Seminaren. |
Abrechenbare Ziffern beim Hausbesuch
Frage: „Kann man die Ziffern 1, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8 neben der Nr. 50 GOÄ (Hausbesuch) abrechnen? Ich höre da Widersprüchliches.“
Antwort: Auch wir kennen da unterschiedliche Auffassungen. Tatsache ist, dass im Text der Nr. 50 GOÄ steht „Besuch, einschließlich Beratung und symptombezogener Untersuchung“. Zudem gibt es zur Nr. 50 GOÄ eine Abrechnungsbestimmung, die sagt „Neben [...] Nr. 50 sind die Leistungen nach den Nrn. 1, 5, 48 und/oder 52 nicht berechnungsfähig.“
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig