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  • · Fachbeitrag · Abrechnungshinweise

    GOÄ: Kinderärzte fragen - wir antworten!

    von Dr. med. Bernhard Kleinken, Pulheim

    | Im GOÄ-Spiegel erhalten Sie heute GOÄ-Abrechnungstipps zum Thema Sonographie. Das Thema resultiert aus Fragen der AAA-Leser oder aus GOÄ-Seminaren. |

    Sonographie mit höherem Faktor abrechnen

    Frage: Ein Kollege sagte, er rechne Ultraschalluntersuchungen mit dem 3,5-fachen Faktor ab und habe nie Probleme damit. Seine Erklärung, wie er das macht, habe ich aber nicht ganz verstanden. Wie geht das denn?

     

    Antwort: Selbstverständlich darf man nur dann höher steigern, wenn der Grund dafür auch tatsächlich vorlag. Einen höheren Faktor können Sie immer dann berechnen, wenn die Sonographie schwieriger oder zeitaufwendiger war als durchschnittlich. Wenn eine Sonographie zum Beispiel schwieriger war, weil sie bei akuten Schmerzen schwieriger durchzuführen war, können Sie bei den Nrn. 410 bis 413 sowie 417 und 420 beim Faktor bis 3,5-fach gehen.