· Fachbeitrag · Abrechnungshinweise
GOÄ: Kinderärzte fragen - wir antworten!
von Dr. med. Bernhard Kleinken, Pulheim
| Im GOÄ-Spiegel erhalten Sie heute GOÄ-Abrechnungstipps zum Thema Entwicklungsprüfungen. Das Thema resultiert aus Fragen der AAA-Leser. |
Entwicklungsprüfungen und Sprachuntersuchung (Nrn. 715 bis 718 und 1555 GOÄ)
FRAGE: „Die Ziffer 1555 ist nicht neben 715, 716 und 717 abrechenbar. In den Kommentaren habe ich diese Einschränkung für die 718 nicht gefunden. Wie verhält es sich hier?“
ANTWORT: Nach der Abrechnungsbestimmung zur Nr. 1555 GOÄ (Untersuchung der Sprache) ist diese eindeutig neben 715 (Entwicklungsprüfung Motorik, Sprache etc.) und 717 (funktionelle Entwicklungsprüfung Sprechvermögen etc.) ausgeschlossen. Dies ist offensichtlich wegen Leistungsüberschneidungen so geregelt.
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