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  • · Fachbeitrag · BG-Abrechnung

    Nadelstichverletzungen melden und abrechnen

    von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten

    | Ein Arzt sollte jede Nadelstichverletzung in seiner Praxis der Berufsgenossenschaft melden. Er beugt damit späteren Ersatzansprüchen aufgrund möglicher Folgeschäden vor. Die Abrechnung der Anfangs- sowie der 3 empfohlenen Nachuntersuchungen erfolgt auf Basis der UV-GOÄ. |

     

    Unfall mit Arztvordruck F1050 melden

    Zunächst wird die Unfallmeldung mit dem Arztvordruck F1050 ausgefüllt und zeitnah an die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) geschickt. Die Abrechnung erfolgt über die Nr. 125 der UV-GOÄ (8,10 Euro), hinzu kommen die Portokosten (0,70 Euro). Immer sollte auch eine Beratung des Verletzten erfolgen und dokumentiert werden, um evtl. bei Spätfolgen darauf verweisen zu können. Da auch eine Anfangsuntersuchung der Verletzung erfolgt, werden Beratung und Untersuchung in der Praxis mit der Nr. 1 UV-GOÄ abgerechnet (6,71 Euro).

     

    Untersuchung vor allem auf Hepatitis B und C sowie HIV

    Wichtig ist der Umfang des Untersuchungsprogramms, wobei das Hauptgewicht auf Hepatitis B und C sowie HIV liegt. Der Arzt sollte sich dabei nach der Empfehlung von mehreren Unfallkassen und der BGW (Stand 27.02.2018, www.iww.de/s599) richten. Obligat ist die Prüfung der HCV- und HIV-Antikörper, die Prüfung auf HBV erfolgt nur bei unsicherer Immunitätslage. Da die Laboranalysen in der Regel vom Laborarzt durchgeführt werden, bleibt für den Hausarzt die Blutentnahme (Nr. 250/2,98 Euro) bei Überweisung mit Muster 10. Untersuchungszeitpunkte sind sofort nach Verletzung, nach 6 und 12 Wochen sowie nach 6 Monaten. Bei der letzten Kontrolle ist ein HIV-Test bei zuvor negativen Befunden nicht mehr erforderlich.