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Apobank: Spürbare Honorarverluste in den Arztpraxen bei Privat- und Selbstzahlerleistungen
| Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) hat die Auswirkungen der Coronapandemie auf die wirtschaftliche Situation im Gesundheitssektor untersucht und für die Arztpraxen ein uneinheitliches Bild skizziert. Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) seien die Auswirkungen aufgrund pandemiebedingter Zusatzkosten u. a. dank konstanter Abschlagszahlungen aus staatlichen Schutzschirmen bislang moderat geblieben. Hingegen seien die Umsatzausfälle durch private Krankenversicherungen (PKV) sowie bei den Leistungen für Selbstzahler unmittelbar spürbar ‒ und zwar ohne eine Kompensation. |
Im GKV-Bereich wurden die Verluste bei extrabudgetären Leistungen (wie beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen) bis zum Ende des vierten Quartals 2020 durch Ausgleichzahlungen begrenzt, sofern sich das Gesamthonorar um mehr als zehn Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal verringerte (AAA 04/2021, Seite 15). Allerdings sei noch unklar, ob und in welchem Umfang die einzelnen KVen auch für 2021 Ausgleichszahlungen für extrabudgetäre Leistungen aus eigenen Mitteln zahlen können, so die Apobank.
Sofort spürbar sei der Ausfall hingegen bei Umsätzen aus privaten Krankenversicherungen und aus Leistungen für Selbstzahler, der durch Patientenrückgänge in Arztpraxen während des ersten Lockdowns verursacht wurde. Die Honorare für privatärztliche Leistungen seien im April 2020 um durchschnittlich rund 30 Prozent gesunken. Eine Kompensation dieser Honorarverluste fand nicht statt. Laut Analysen der Apobank machen Privatleistungen, je nach Fachrichtung und Praxisstandort, einen relevanten Anteil der Gesamteinnahmen aus.
Weiterführende Hinweise
- Pressemitteilung der Apobank vom 09.04.2021 online unter iww.de/s4878
- AAA-Sonderausgabe “Honorareinbußen abfedern mit der GOÄ“ für AAA-Abonnenten online unter iww.de/s4879