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  • · Fachbeitrag · Coronapandemie

    GOÄ-Hygienepauschale bis Ende 2021 verlängert ‒ wohl zum letzten Mal

    | Kurz vor dem Beginn des Schlussquartals 2021 wurde auch die GOÄ-Hygienepauschale für die Zeit vom 01.10.2021 bis zum 31.12.2021 verlängert. Bundesärztekammer (BÄK), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und die Beihilfeträger empfehlen zur Erfüllung aufwendiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der Coronapandemie die Abrechnung mit Nr. 245 GOÄ analog nun bis zum 31.12.2021. Gleichzeitig wird angedeutet, dass es nach dem 31.12.2021 keine weitere Verlängerung mehr geben wird. Zudem wurde die Möglichkeit, psychotherapeutische Leistungen per Videoübertragung zu erbringen und abzurechnen, ebenfalls bis zum Jahresende verlängert. |

     

    Letztmalige Verlängerung der GOÄ-Hygienepauschale

    Die BÄK teilt bei der Verlängerung der GOÄ-Hygienepauschale mit: „Die Beteiligten vertreten die Sichtweise, dass diese Empfehlung letztmalig verlängert wurde.“ Wie bislang gilt dabei: Die Abrechnung der Nr. 245 GOÄ analog zum Einfachsatz (6,41 Euro) ist nur bei unmittelbarem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer ambulanten Behandlung anwendbar. Bei Berechnung dieser GOÄ-Hygienepauschale kann ein erhöhter Hygieneaufwand nicht zeitgleich durch Überschreiten des 2,3-fachen Faktors für die betreffenden ärztlichen Leistungen berechnet werden.

     

    Erleichterungen bei Psychotherapie-Leistungen 31.12.2021

    Bis zum 31.12.2021 wurde zudem die Empfehlung verlängert, nach der ein unmittelbarer Kontakt für die Abrechnung bestimmter psychotherapeutischer Leistungen sowie die konsiliarische Erörterung (Nr. 60 GOÄ) im Rahmen der Coronapandemie nicht zwingend erforderlich ist. Bis Ende 2021 sind solche Kontakte demnach ggf. auch per Videoübertragung ausreichend.

     

    Erst- und Eingangsuntersuchungen dürfen bei psychotherapeutischen Leistungen in Ausnahmefällen nur per Videoübertragung erfolgen, sofern es sich aus den Umständen der Coronapandemie ergibt. Regelfall für Erst- und Eingangsuntersuchungen zur Psychotherapie ist der unmittelbare Arzt-Patienten-Kontakt. Die Ausnahmefälle sind jeweils zu begründen. Begonnene psychotherapeutische Behandlungen können als Videoübertragung nur in Einzelsitzungen durchgeführt werden. Gruppentherapien per Videoübertragung sind nicht vorgesehen.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Abrechnungsempfehlung zur GOÄ-Hygienepauschale bei der BÄK online unter iww.de/s5444
    • Abrechnungsempfehlungen zu telemedizinischen Leistungen bei Erbringung im Rahmen der Coronapandemie bei der BÄK online unter iww.de/s4736)
    • Erläuterungen zu den Abrechnungsempfehlungen im Rahmen der Coronapandemie bei der BÄK online unter iww.de/s5443
    Quelle: ID 47700264