· Fachbeitrag · Der GOÄ-Spiegel
Abrechnungshinweise für alle Ärzte
von Dr. med. Bernhard Kleinken, Pulheim
| Im GOÄ-Spiegel greifen wir Fragestellungen aus GOÄ-Seminaren und Leserzuschriften auf. |
Infiltrationsanästhesien - welche Ziffer und wie oft?
Infiltrationsanästhesien nach den Nrn. 490 und 491 GOÄ werden umgangssprachlich oft als „Lokalanästhesien“ bezeichnet. Nr. 490 betrifft die Anästhesie kleiner Bezirke, Nr. 491 die von großen Bezirken.
Ab welcher Größe ist die Nr. 491 GOÄ anzusetzen?
Wann ein „großer“ Bezirk vorliegt, kann man an dem zu Nr. 491 genannten Beispiel der Parazervikalanästhesie abschätzen, aber auch nach dem bestimmen, was bei anderen nicht näher als „klein“ oder „groß“ definierten Größenangaben in der GOÄ sonst gängig ist: Der Orientierung an Bestimmungen des EBM. Demzufolge ist eine Lokalanästhesie von mehr als 3 cm Längenausdehnung oder mehr als 4 cm2 Fläche als „groß“ einzustufen. Außerdem gilt, dass am Kopf, an den Händen und bei Kindern bis zum 6. Lebensjahr immer von einer „großen“ Ausdehnung ausgegangen werden kann.
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