· Fachbeitrag · Der GOÄ-Spiegel
Abrechnungshinweise für alle Ärzte
von Dr. med. Bernhard Kleinken, PVS Consult, Köln
| Im GOÄ-Spiegel erhalten Sie GOÄ-Abrechnungstipps für Ihre Praxis. Die Themen resultieren aus Fragen der Leser von „Abrechnung aktuell“ oder aus GOÄ-Seminaren.u |
Nr. 1 GOÄ nicht für mittelbare Beratung durch Mitarbeiterin
Grundsätzlich können auch mittelbare Beratungen (zum Beispiel die von Angehörigen) mit der Nr. 1 oder 3 GOÄ dem Patienten berechnet werden. Dabei ist natürlich zu prüfen, ob nicht die Nr. 4 GOÄ (Unterweisung Bezugsperson) berechnet werden kann.
Auch wenn das Gespräch der Mitarbeiterin mit dem Patienten durchaus den Charakter einer Beratung haben kann, ist nicht Nr. 1 oder Nr. 3 GOÄ abrechenbar. Dies sind keine delegierbaren Leistungen. Berechenbar ist hier nur die Nr. 2 GOÄ („Übermittlung von ärztlichen Anordnungen“).
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