· Fachbeitrag · Der GOÄ-Spiegel
Abrechnungshinweise für alle Ärzte
von Dr. med. Bernhard Kleinken, Pulheim
| Im GOÄ-Spiegel greifen wir Fragestellungen aus GOÄ-Seminaren und Leserzuschriften auf. |
Faktorerhöhung - speziell bei Endoskopien und allgemein
Ein Leser fragte, was er tun könne; die Beihilfe lehne bei Endoskopien den angesetzten 3,5-fachen Faktor regelmäßig ab. Um dem Leser helfen zu können, müsste man Einzelheiten wissen, z. B. welche Begründungen er und welche Ablehnungsgründe die Beihilfe anführte. Allgemein aber gilt, dass es besser ist, die Begründungen und Faktoren so zu fassen bzw. zu wählen, dass Widersprüche seltener werden, als sich im Nachhinein auseinanderzusetzen.
Steigerungsgründe bei Endoskopien
§ 5 GOÄ verlangt als Voraussetzung für die Wahl eines höheren Faktors eine höher als durchschnittliche Schwierigkeit bzw. einen erhöhten Zeitaufwand (besondere „Umstände bei der Ausführung“ sind im Zusammenhang mit Endoskopien seltener gegeben). Bei Leistungen, die bis 3,5-fach steigerbar sind, kann auch die „Schwierigkeit des Krankheitsfalls“ zur Begründung herangezogen werden. Ein wesentliches Schlüsselelement des § 5 ist aber auch, dass sich Schwierigkeit und Zeitaufwand auf „die einzelne Leistung“ beziehen müssen. Damit ist ein „automatischer“ Ansatz eines höheren Faktors (z. B. bei einer Krebserkrankung) nicht gerechtfertigt. Sind z. B. Beratungen bei solchen Diagnosen regelhaft aufwendiger, trifft dies aber nicht für jede andere Leistung zu - z. B. sind Blutentnahmen bei einem Krebskranken häufig nicht aufwendiger als bei anderen Patienten. Ebenso können Endoskopien denen bei einem „Normalfall“ entsprechen - erforderliche Probepunktionen/Probeexzisionen sind ja bereits in den Leistungslegenden enthalten. Folglich sollte die Begründung individuell auf besondere Verhältnisse bei der durchgeführten Endoskopie abgestellt sein. Solche können z. B. sein
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