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  • · Nachricht · Der GOÄ-Spiegel

    Abrechnungshinweise zur Nr. 11 GOÄ

    von Dr. med. Bernhard Kleinken, Pulheim

    | Im GOÄ-Spiegel greifen wir Fragestellungen aus GOÄ-Seminaren und Leserzuschriften auf. |

     

    Rektale Untersuchung neben Gesundheits-/Früherkennungsuntersuchung

    Nr. 11 GOÄ (rektale Untersuchung) ist neben Nr. 29 GOÄ berechenbar, denn in Nr. 29 GOÄ ist durch den Ganzkörperstatus (Nr. 8 GOÄ) nur die Untersuchung der „sichtbaren Schleimhäute“ inbegriffen. Anders sieht es bei den Nrn. 27 und 28 GOÄ aus. Zwar ist nur bei der Nr. 28 GOÄ (Krebsfrüherkennung Mann) die Nr. 11 in der Abrechnungsanmerkung ausgeschlossen, in der Leistungslegende der Nr. 27 GOÄ (Krebsfrüherkennung Frau) ist aber die Untersuchung des Rektums inbegriffen. Und da Nr. 11 GOÄ („Digitaluntersuchung des Mastdarms und/oder der Prostata“) nicht zwingend die Untersuchung der Prostata voraussetzt, ist Nr. 11 GOÄ auch neben Nr. 27 GOÄ nicht berechenbar. Anderslautenden Empfehlungen zu folgen, wäre nicht korrekt und ruft auch in relativ vielen Fällen Widersprüche hervor, da die Prüfprogramme der Kostenträger das in den eingescannten Rechnungen automatisch erkennen.

     

    Nrn. 5 und 11 statt Nr. 6 GOÄ bei Prüfung der Bruchpforten

    Zur Nr. 6 GOÄ (Urostatus) ist in der Anmerkung festgelegt, was deren Untersuchungsinhalt ist. Wird dieser nicht vollständig erbracht, darf Nr. 6 GOÄ auch nicht berechnet werden. Ist bei einem Patienten zum Beispiel medizinisch nicht notwendig, die Bruchpforten zu prüfen und das äußere Genitale zu palpieren, kann statt der Nr. 6 GOÄ nur die Nr. 5 GOÄ (symptombezogene Untersuchung) berechnet werden. Muss bei demselben Patienten in derselben Sitzung eine rektale Untersuchung erfolgen, kann neben der Nr. 5 die Nr. 11 GOÄ (Digitaluntersuchung Mastdarm und/oder Prostata) berechnet werden. Sachlich nicht einsichtig, aber von der GOÄ so gewollt, resultiert dann sogar ein höheres Honorar als bei Berechnung der Nr. 6 GOÄ.

     

    MERKE | Nicht zulässig ist aber - wenn ein vollständiger Urostatus erhoben werden musste - die Nr. 6 GOÄ willkürlich durch die Nrn. 5 und 11 zu ersetzen. Der Fall, dass „nur“ die Nrn. 5 und 11 statt der Nr. 6 GOÄ erbracht werden müssen, ist aber besonders bei Kontrolluntersuchungen nicht selten.

     
    Quelle: ID 45036660