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Experten: Einheitliche Gebührenordnung schafft mehr Probleme als sie löst
| Eine Vereinheitlichung der Vergütungssysteme in der Gesundheitsversorgung löst keine Probleme, sondern schafft nur neue. Zu diesem Ergebnis kommen fünf namhafte Gesundheitsökonomen und Juristen in einem von der Bundesärztekammer (BÄK) und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) initiierten Memorandum. |
Das Fazit der Gutachter: Die Forderung nach einer einheitlichen Gebührenordnung ohne Mengensteuerung und Budgetierung nach dem Vorbild der Einzelvergütung in der Gebührenordnung für Ärzte berge für den Gesetz- und Verordnungsgeber das Risiko von Kosten- und Beitragssatzsteigerungen. Auch mit Blick auf die 40 %-Grenze, die die Sozialversicherungsbeiträge in der Summe nicht übersteigen sollte, schüfe eine derartige „Vereinheitlichungsrichtung“ eher neue Probleme als dass sie Probleme löse.
Mit Blick auf die Finanzierbarkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung dürfte eine einheitliche Gebührenordnung sich vielmehr an den Mengen- und Preisregulierungen des GKV-Systems orientieren. Dies würde der medizinischen Infrastruktur in der Folgezeit nicht nur erhebliche finanzielle Mittel entziehen, sondern auch einen ordnungspolitischen wie rechtlich fragwürdigen Systembruch bedeuten. Zugleich würde man dem „Ideal“ der Gleichheit nicht näher kommen. In der Folge würde sich schnell ein neuer Zusatzversicherungsmarkt etablieren, der all diejenigen Leistungs- und Preisdifferenzierungen einführt, die durch die einheitliche Gebührenordnung gerade vermieden werden sollten.
Dr. Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des NAV-Virchow-Bunds, bezeichnet die einheitliche Gebührenordnung in einer aktuellen Pressemitteilung als „Unsinn des Jahres“, der schnellstmöglich beendet werden sollte. Um die Ursachen für Terminverschiebungen zu beheben, sollte stattdessen die Budgetierung aufgegeben werden, so Heinrich.
Das Memorandum sowie die ausführliche Pressemitteilung der BÄK finden Sie unter https://tinyurl.com/y9l4n5yo
Weiterführende Hinweise
- Dr. Rainer Hess (Rechtsanwalt und von 2004 bis 2012 erster Vorsitzender des G-BA)
- Prof. Dr. Gregor Thüsing (Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Lehrstuhl für Arbeitsrecht)
- Prof. Dr. Volker Ulrich (Universität Bayreuth, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft)
- Prof. em. Dr. Eberhard Wille (Universität Mannheim, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre)
- Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger (Universität Augsburg, Lehrstuhl für Öffentliches Recht)