· Fachbeitrag · Gebührenrecht
Neue Analog-Abrechnungsempfehlungen zur GOÄ erleichtern Zugang zur Psychotherapie
von Rechtsanwältin Dr. Sophia Gluth, D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berlin, db-law.de
| Vor dem Hintergrund der Not hinsichtlich der seit 1996 unveränderten GOÄ wurden zum 01.07.2024 Abrechnungsempfehlungen für Analogpositionen zu neuen psychotherapeutischen Leistungen beschlossen. Durch das Leistungsverzeichnis dieser Empfehlungen wird die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zulasten der PKV und Beihilfe erheblich aufgewertet (siehe Bundesärztekammer [BÄK], online unter iww.de/s11325 ). |
Hintergrund
Schon lange steht die unveränderte GOÄ in der Kritik, da die letzte Teilnovellierung schon 28 Jahre zurückliegt. Die Bewertung von (nicht nur) psychotherapeutischen Leistungen stagniert seitdem und bleibt in der Folge teilweise auch hinter den Vergütungen des EBM zurück. Auch das Spektrum der Leistungen gilt als veraltet, da psychotherapeutische Verfahren und Methoden nur unvollständig in der GOÄ enthalten sind. Auch wenn eine grundsätzliche Novellierung der GOÄ und in diesem Zusammenhang auch der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) durch den Bundesgesetzgeber weiter auf sich warten lässt, konnten sich BÄK, die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Beihilfestellen des Bundes und der Länder und des Dachverbands der PKV nach monatelangen Verhandlungen auf neue Abrechnungsempfehlungen über ergänzende Abrechnungspositionen einigen. Diese erlauben nun eine bessere Vergütung psychotherapeutischer Leistungen gegenüber privat krankenversicherten sowie selbst zahlenden Patienten.
Einzelne Empfehlungen im Überblick
Insgesamt 16 neue Positionen wurden in den neuen Empfehlungen aufgenommen, die wir in den Spiegelquadraten im Rahmen eines ersten Überblicks darstellen (siehe unten). In den kommenden AAA-Ausgaben informieren wir Sie zudem über weitere Abrechnungsdetails zu den neuen Empfehlungen.
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