· Fachbeitrag · GOÄ
Leichenschau ab dem 01.01.2020: Das sind die neuen Nrn. 100, 101 und 102 GOÄ
von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten
| Die neuen Regeln zur Abrechnung der Leichenschau ab 2020 stehen fest. Der Bundesrat hat am 20.09.2019 die 5. Verordnung zur Änderung der GOÄ verabschiedet und damit den Weg für bessere Arzthonorare bei der Leichenschau geebnet. Die GOÄ-Anpassung tritt zum 01.01.2020 in Kraft. |
Mindestzeiten bei der Leichenschau
Bereits im Referentenentwurf für diese GOÄ-Anpassung wurde die Leichenschau differenziert in eine vorläufige und eine eingehende Leichenschau (AAA 06/2019, Seite 6).
Durch die Beschlüsse sind die ursprünglichen Leistungslegenden aus dem Referentenentwurf zu den Nrn. 100 und 101 allerdings noch ein wenig geändert worden. Dabei hat man den damaligen Kritikpunkt der strikten Zeitvorgaben von 20 Minuten (Nr. 100 GOÄ) bzw. 45 Minuten (Nr. 101 GOÄ) lediglich etwas abgemildert, ohne das Problem so zu lösen, dass in Zukunft Rechtsstreitigkeiten bei der Rechnungsstellung ausbleiben.
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