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  • · Fachbeitrag · GOÄ-Reform

    Referentenentwurf zur Leichenschau sieht deutlich höheres Honorar ab 2020 vor

    von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten

    | Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat am 05.04.2019 eine Verordnung zur Änderung der GOÄ veröffentlicht, deren einziger Inhalt die geplante Neufassung der Vergütung der Leichenschau zum 01.01.2020 ist. Zuvor war seit dem Jahr 1982 bei der Bewertung der Leichenschau keine signifikante Änderung eingetreten. Mit der geplanten Änderung scheint nach vielen Jahren der Diskussion endlich ein Weg für eine angemessenere Vergütung und ein Ende der zuletzt zunehmenden juristischen Auseinandersetzungen um die Höhe der Leichenschaurechnungen absehbar zu sein. |

    Neue Systematik einzelner Formen der Leichenschau

     

    Nach dem Referentenentwurf der „fünften Verordnung zur Änderung der GOÄ“ wird demnächst differenziert in ein Honorar

    • für eine vorläufige Leichenschau (Nr. 100 GOÄ; für Hausärzte ein eher seltener Fall) und