· Fachbeitrag · GOÄ
Rechnen Sie das Wegegeld bei Hausbesuchen immer richtig ab?
| Wegegeld nach § 8 GOÄ kann in Verbindung mit Hausbesuchen stets berechnet werden. Die Berechnung erfolgt anhand des Radius (= Luftlinie) um die Praxisstelle oder die Wohnung des Arztes - je nachdem, von wo aus der Besuch erfolgt. Leider wird für die Abrechnung oft routinemäßig der niedrigste Radius (bis zu 2 Kilometern) zugrunde gelegt, obwohl die Entfernung zum besuchten Patienten erheblich größer ist. Bei vielen Hausbesuchen kann dadurch im Laufe eines Jahres ein enormer Honorarverlust entstehen. |
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Der Arzt kann für jeden Besuch ein Wegegeld berechnen. Das Wegegeld beträgt für einen Besuch innerhalb eines Radius um die Praxisstelle des Arztes von:
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