· Fachbeitrag · GOÄ
Steigerung bei Hausbesuchen - schon mal daran gedacht?
von Dr. Dr. med. Peter Schlüter, Reilingen, www.vita-LCO.de
| Der Hausbesuch in der GOÄ (GO-Nr. 50) umfasst laut Leistungslegende den eigentlichen Besuch einschließlich Beratung und symptombezogener Untersuchung. Was genau ist damit gemeint? Und unter welchen Umständen lässt sich die Abrechnung des Hausbesuchs steigern? |
Was beinhaltet die Nr. 50 GOÄ genau?
Im Kommentar von Wezel/Liebold (21. Lieferung, Juli 2012) ist zu lesen: „Unter einem „Besuch“ ist jedes Aufsuchen eines Patienten zum Zweck der ärztlichen oder psychotherapeutischen Behandlung an dessen Aufenthaltsort zu verstehen, sofern dieser Ort nicht die Praxis, Zweitpraxis oder eine andere Art von regelmäßiger Behandlungsstelle des Behandlers ist.“
Also lediglich das Aufsuchen des Patienten an seinem Aufenthaltsort ist mit der Ziffer abgegolten. Wie Sie dahin kommen, wird mit dem Wegegeld (§ 8 GOÄ) berücksichtigt.
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