· Fachbeitrag · GOÄ
Videosprechstunde: Diese Leistungen können Sie bei Privatpatienten abrechnen
von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten
| Mit der Corona-Pandemie setzt sich die telemedizinische Betreuung von Patienten immer mehr durch. Im Mai 2020 hat die Bundesärztekammer (BÄK) Abrechnungsempfehlungen für telemedizinische Leistung beschlossen, die zeitlich unbefristet gelten (online abrufbar unter iww.de/s3904 ). |
Die Empfehlungen im Einzelnen
- Beratung durch den Arzt mittels E-Mail (analog Nr. 1)
- Beratung durch den Arzt mittels Videoübertragung (originär Nr. 1 bzw. Nr. 3)
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