· Fachbeitrag · Interview
Baumgärtner: 31 Prozent weniger Honorar für die Behandlung von Beamten
| Seit 1982 ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nur in Teilbereichen aktualisiert worden. Zum Leidwesen der Ärzteschaft besteht erheblicher „Reformstau“. Um diesen Stau aufzulösen und sich mit den Beihilfeträgern schneller zu einigen, schlägt der Chef des Medi-Verbunds, Dr. Werner Baumgärtner eine GOÄ-B für Beamte vor. AAA sprach mit ihm über diese Idee. |
Redaktion: In der Ärzte Zeitung vom 11. Juni 2014 werden Sie mit der Idee zitiert, dass „für Beamte eine GOÄ-B entwickelt werden [sollte], die einen transparent ausgewiesenen Rabatt enthält“. Wie genau stellen Sie sich diese Rabattierung vor? Pauschal? Für einzelne Leistungen?
Baumgärtner: Mein Vorschlag ist nicht neu. Ich bin vor ca. 20 Jahren mit Dr. Norbert Metke, dem heutigen Vorsitzenden der KV Baden-Württemberg, bei Herrn Gerhard Mayer-Vorfelder, dem damaligen Finanzminister in Baden-Württemberg, mit einem ähnlichen Vorschlag vorstellig geworden. Sonderregelungen für Beamte sind ebenfalls nicht Neues.
Ich würde einen transparenten Rabatt für Beamte akzeptieren, der über die Steigerungsfaktoren geregelt werden könnte. Voraussetzung wäre aber, dass unsere GOÄ jetzt und auch in Zukunft regelmäßig mit dem Inflationsausgleich weiterentwickelt wird, wie das bei anderen freien Berufen, wie zum Beispiel Rechtsanwälten, auch Usus ist. Aktuell verlieren wir Ärzte einen Inflationsausgleich von ca. 31 Prozent.
Redaktion: Bitte nennen Sie anhand einer bestehenden Ziffer ein Praxisbeispiel aus der jetzigen GOÄ, um Ihre Idee transparenter zu machen.
Baumgärtner: Ich nehme einfach mal den Inflationsausgleich von ca. 31 Prozent, den wir jetzt ja aufgeben, als Rabatt. Die 31 Prozent würden nach meinen Vorstellungen in die neue GOÄ eingehen, für Beamte wäre aber der Steigerungsfaktor um 31 Prozent niedriger, also ca. bei 1,6- statt 2,3-fach. Für Nicht-Beamte gäbe es allerdings den Inflationsausgleich auf die GOÄ und den üblichen Steigerungsfaktor.
Redaktion: Und wie stellen Sie sich die Kompensation für die Ärzte vor? Wer zahlt die Differenz zwischen dem normalen GOÄ-Tarif und dem der GOÄ-B? Die PKV wäre wahrscheinlich wenig erfreut, wenn die normalen GOÄ-Sätze die Sätze der GOÄ-B kompensieren müssten - immerhin sind laut Wissenschaftlichem Institut der PKV ca. 42 Prozent der Privatpatienten beihilfeberechtigt.
Baumgärtner: Wieso Kompensation? Es gibt doch mehr Honorar! Mit meinem Beispiel landen die Beamten auf der Höhe der jetzt angedachten neuen GOÄ ohne Inflationsausgleich. Für die übrigen PKV-Versicherten und Selbstzahler erhöht sich die GOÄ nach meinem Vorschlag um den Inflationsausgleich. Zudem könnte die GOÄ endlich ohne den Ballast der Beihilfe weiterentwickelt werden.
Redaktion: In der Ärzte Zeitung heißt es weiter, dass Sie „sich für eine schnelle Einigung mit den Beihilfeträgernh“ aussprechen. Glauben Sie, dass Sie mit Ihrem Vorschlag zur GOÄ-B den Widerstand der Finanzminister (Bund und Länder) wegen der Beihilfekosten aufweichen können?
Baumgärtner: Wie sollte ich als Vorsitzender eines Berufsverbandes die Finanzminister überzeugen können? Das wäre doch die Aufgabe der Bundesärztekammer in den letzten 20 Jahren gewesen! Was da in den letzten 20 Jahren in Wirklichkeit getan und erreicht wurde, wissen wir doch alle.
Redaktion: Widerspricht Ihr Vorschlag nicht der Funktion der GOÄ als Gebührentaxe? Wenn eine bestimmte Gruppe bevorzugt werden soll, müsste man dies dann nicht außerhalb der normalen „GOÄ-Tarife“ regeln (in den Sozialgesetzbüchern?) und dies dann in die GOÄ einfließen lassen (Beispiele: §§ 11, 5a, 5b GOÄ)?
Baumgärtner: Nein, ich sehe keinen Widerspruch. Und die Regelung über die Steigerungsfaktoren sehe ich als machbar und unproblematisch an.
Redaktion: Und besteht nicht die Gefahr, dass als nächstes der Ruf nach einer speziellen GOÄ für zum Beispiel nur die Post-Beamten, die Studenten etc. laut wird?
Baumgärtner: Die Gefahr besteht immer und aktuell sehe ich die neue GOÄ ohne Inflationsausgleich als eine Weiterentwicklung im Sinne der Beamten, Rentner, Studenten. Ich hätte mal gerne erlebt, was geschehen wäre, wenn mit den Juristen genau so umgesprungen wäre und ihnen nach mehr als 20 Jahren der Inflationsausgleich vorenthalten würde. Es ist immer das Gleiche: Die Niedergelassenen erhalten Dumpingpreise, statt der Taube auf dem Dach gibt es den Spatz in der Hand und die Protagonisten der Körperschaften erklären uns, wie hart sie gekämpft haben und Schlimmeres verhüten konnten.
Redaktion: Haben Sie bereits ein Feedback auf Ihren Vorschlag erhalten? Zum Beispiel von der BÄK oder dem Verband der Privaten Krankenversicherung?
Baumgärtner: Nein, und ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass die Antworten mich überraschen würden.
FAZIT | Im Klartext bedeutet der Vorschlag von Dr. Baumgärtner, dass die Forderung nach einem Inflationsausgleich in Höhe von derzeit 31,8 Prozent nicht mehr für alle privat Versicherten sondern nur noch für ca. 58 Prozent von ihnen gelten soll. Dies wäre ein großer Erfolg für die Ärzteschaft. Derzeit ist aber wohl leider davon auszugehen, dass 30 Prozent weder für alle noch für einen Teil der Versicherten realistisch sind. Vielleicht „reicht“ es ja am Ende zumindest für die durchschnittlich 12 Prozent, über die sich die Rechtsanwälte 2013 freuen konnten. |