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  • · Fachbeitrag · Klinische Fächer

    Chirurgie: Nr. 2402 ist auch intraoperativ berechenbar

    | Manche Kostenträger lehnen die eigenständige Berechenbarkeit intraoperativ erfolgter Probeexzisionen ab. Sie berufen sich dazu auf den GOÄ-Kommentar aus dem Thieme-Verlag. Dort heißt es „Erfolgt die Probeexzision im Rahmen einer anderen Operation, so kann sie nicht gesondert berechnet werden.“ Diese Auffassung ist längst überholt. |

     

    Um die eigenständige Berechenbarkeit der Probeexzision zu prüfen, muss man das „Zielleistungsprinzip“ der GOÄ beachten (§ 4 Abs. 2a GOÄ i.V. mit der allgemeinen Bestimmung vor Abschnitt L). Daraus folgt, dass eine Probeexzision dann nicht gesondert berechenbar ist, wenn sie in der Leistungslegende der Operation inbegriffen (Beispiele: Nrn. 2084 und 3300 GOÄ) oder nur eine „besondere Ausführung“ der in der GOÄ angeführten Operation ist. Darüber hinaus ist eine Notwendigkeit für die Probeexzision zu fordern (§ 1 GOÄ - „medizinisch notwendige Leistung“) und damit verbunden eine Indikation (Folgerung aus dem BGH-Urteil vom 21.1.2010, Az. III ZR 147/09).

     

    Die Entnahme von Probeexzisionen ist eine zusätzliche diagnostische Leistung zur therapeutischen Operation. Indikation ist zum Beispiel die Überprüfung der Radikalität der Operation oder die Festlegung des weiteren Vorgehens. Das gilt sowohl für eventuelle intraoperative Schnellschnitte als auch für Randschnitte.

     

    FAZIT |  Probeexzisionen sind (wenn sie nicht in der GOÄ-Leistungslegende enthalten sind) neben anderen Leistungen eigenständig berechenbare Leistungen. Bestätigt wurde dies unter anderem in Urteilen des Landgericht Oldenburg vom 25. Oktober 2001 (Az. 1 S 253/01) und des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 20. Dezember 2012 (Az. 12 K 3019/12). Für den Mehrfachansatz der Nr. 2402 GOÄ empfiehlt sich, die erfolgten Probeexzisionen im OP-Bericht exakt zu beschreiben. In der Regel kann im Streitfall die mehrfache Erbringung auch anhand der Histologie-Berichte nachvollzogen werden.

     

    (mitgeteilt von Dr. med. Bernhard Kleinken, Pulheim)

    Quelle: Ausgabe 11 / 2013 | Seite 2 | ID 42360648