12.08.2016 · Fachbeitrag · Leserforum
Abtragung multipler exophytisch wachsender Fibrome mit dem Elektrokauter
| Frage: Ich habe bei einer Privatpatientin vierzehn Fibrome im Bereich der Achseln entfernt. Darf ich die Abtragung jedes einzelnen exophytisch wachsenden Fibroms nach Nr. 746 GOÄ (Elektrolyse oder Kauterisation) berechnen, ohne berufs-(oder sogar straf-)rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen? Aus § 12 Abs. 1 Satz 1 der (Muster-)Berufsordnung („Die Honorarforderung muss angemessen sein“) heraus begründet könnte ja der Einwand kommen, dass bei einer solch großen Zahl an Abtragungen das resultierende Honorar nicht angemessen (überhöht) ist. |
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