· Fachbeitrag · Leserforum GOÄ
Grippeimpfung ist Neuerkrankung im Sinne der GOÄ
| FRAGE: Ein Privatpatient wird wegen einer Rückenproblematik behandelt. Er möchte zusätzlich in der gleichen Behandlung eine Grippeimpfung bekommen. Ergibt dies einen neuen Fall und können wir zu der Impfziffer sowohl die Nr. 1 als auch die Nr. 5 GOÄ abrechnen, da ein neuer Fall entsteht? |
Antwort: Im Falle einer Impfung ist stets von einer Neuerkrankung im Sinne der GOÄ auszugehen. Wenn während einer fortlaufenden Behandlung mit entsprechender Diagnose zusätzlich eine Impfung erfolgt, ist die Abrechnung der Nrn. 1 und 5 neben Nr. 375 GOÄ auch in Verbindung mit der Impfung möglich.
Quelle: Ausgabe 12 / 2019 | Seite 2 | ID 46219949