· Fachbeitrag · Leserforum GOÄ
Medikamentenplan bei Privatpatienten abrechnen
| FRAGE: „Wie können wir die Erstellung/Kontrolle eines Medikamentenplans bei Privatpatienten abrechnen?“ |
Antwort: Im EBM gibt es u. a. eine Zuschlagsposition (EBM-Nr. 01630; 39 Punkte; 4,34 Euro), deren obligater Leistungsinhalt das
- Erstellen eines Medikationsplans sowie
- die Aushändigung des Medikationsplans in Papierform
- an den Patienten oder
- dessen Bezugsperson umfassen.
Die Bundesärztekammer empfiehlt bei Privatpatienten für diese Leistungen die Abrechnung der Nr. 70 GOÄ analog (Nr. 70 GOÄ: Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitunfähigkeitsbescheinigung; 40 Punkte; 5,36 Euro beim Faktor 2,3).
Auch im Wiederholungsfall bei erheblicher Änderung der Medikation kann diese Position erneut angesetzt werden!
(dieser Beitrag wurde am 08.06.2022 aktualisiert)
Quelle: Ausgabe 05 / 2021 | Seite 1 | ID 46661400