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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    GOÄ-Zuschläge beim Notdienst in der Bereitschaftspraxis am Klinikum sind berechnungsfähig

    | FRAGE: Wir haben regelmäßig am Wochenende zu festen Öffnungszeiten Dienst in der Bereitschaftspraxis am Klinikum. Welche GOÄ-Zuschläge können dabei bei Privatpatienten abgerechnet werden, z. B. am Wochenende?“ |

     

    Antwort: Bei der Berechnung von Zuschlägen in Verbindung mit Beratungs- und Untersuchungsleistungen im Krankenhausbereich ergeben sich häufig Zweifel. Der Grund für diese Zweifel liegt in der GOÄ.

     

    • Allgemeine Bestimmungen Abschnitt B II, Satz 4, GOÄ

    „Die Zuschläge nach den Buchstaben B bis D dürfen von Krankenhausärzten nicht berechnet werden, es sei denn, die Leistungen werden durch den liquidationsberechtigten Arzt oder seinen Vertreter nach § 4 Abs. 2 Satz 3 erbracht.“

     

    Da aber der Begriff „Krankenhausarzt“ nach allgemeiner Auffassung in den Kommentierungen nur für den stationären Bereich gilt, können in der Ambulanz die entsprechenden Zuschläge dennoch zum Ansatz kommen!

    Quelle: Ausgabe 09 / 2021 | Seite 2 | ID 46313106