· Fachbeitrag · Leserforum
GOÄ-Zuschläge beim Notdienst in der Bereitschaftspraxis am Klinikum sind berechnungsfähig
| FRAGE: „ Wir haben regelmäßig am Wochenende zu festen Öffnungszeiten Dienst in der Bereitschaftspraxis am Klinikum. Welche GOÄ-Zuschläge können dabei bei Privatpatienten abgerechnet werden, z. B. am Wochenende?“ |
Antwort: Bei der Berechnung von Zuschlägen in Verbindung mit Beratungs- und Untersuchungsleistungen im Krankenhausbereich ergeben sich häufig Zweifel. Der Grund für diese Zweifel liegt in der GOÄ.
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„Die Zuschläge nach den Buchstaben B bis D dürfen von Krankenhausärzten nicht berechnet werden, es sei denn, die Leistungen werden durch den liquidationsberechtigten Arzt oder seinen Vertreter nach § 4 Abs. 2 Satz 3 erbracht.“ |
Da aber der Begriff „Krankenhausarzt“ nach allgemeiner Auffassung in den Kommentierungen nur für den stationären Bereich gilt, können in der Ambulanz die entsprechenden Zuschläge dennoch zum Ansatz kommen!