· Fachbeitrag · Leserforum
Hausbesuche durch nichtärztliches Personal: Auslagen für Einmalmasken sind berechnungsfähig nach GOÄ
| FRAGE: „Die Hausbesuche durch nichtärztliches Personal nach Nr. 52 GOÄ (auch als Helferinnenbesuch bekannt) sind grundsätzlich nur mit dem Faktor 1,0 ansetzbar. Doch diese Hausbesuche unterliegen aufgrund der Coronapandemie einem höheren Hygieneaufwand. Wie können wir das abbilden?“ |
ANTWORT: Leider ist eine Steigerung auch bei höherem Hygieneaufwand bei einem Hausbesuch durch nichtärztliches Personal nicht möglich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Auslagen für Einmalmasken zu berechnen. In § 10 Abs. 2 GOÄ sind diejenigen Materialien aufgeführt, die nicht berechnet werden können, also auch Einmalartikel wie z. B. Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel. Einmalmasken sind dort nicht aufgeführt und deshalb berechnungsfähig!
Quelle: Ausgabe 09 / 2021 | Seite 2 | ID 47267323