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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Privatliquidation: Wie wird eine „falsche“ Rechnung korrigiert?

    | FRAGE: „Eine Privatpatientin erhielt von uns eine Rechnung, in der wir ein Langzeit-EKG abgerechnet hatten. Das EKG war der Patientin zwar angelegt worden, doch leider war es nicht auswertbar. Als wir dies festgestellt haben, war die Rechnung jedoch schon beglichen. Der Patientin haben wir versprochen, das Geld für das Langzeit-EKG zu erstatten. Wie können wir das in der Rechnung sauber darstellen und verbuchen? Ein erneutes Langzeit-EKG steht nicht an.“ |

     

    Antwort: Als „Buchungsnachweis“ ausreichend ist normalerweise eine

    • neue Rechnung,
    • die Stornierung der alten Rechnung und
    • ein Beleg über die Rückzahlung.

     

    Allerdings ist trotzdem einiges zu beachten: Im Normalfall muss bei Ausstellung einer neuen Rechnung die alte Originalrechnung von der Patientin zurückgefordert werden. Damit soll u. a. auch Betrugsversuchen, beispielsweise durch doppelte Einreichung, vorgebeugt werden. Liegt keine alte Originalrechnung in der Praxis vor, ist generell nur eine berichtigte Rechnung auszustellen, um Manipulationen bei der Einreichung zu verhindern. Die Kostenträger erstatten grundsätzlich nur auf Originalrechnungen.

     

    Da die Rechnung im vorliegenden Falle bezahlt wurde, ist davon auszugehen, dass die Patientin die Rechnung auch bereits bei der Versicherung bzw. Beihilfe eingereicht hat und ggf. auch bereits eine Erstattung des vollen Betrags erhalten hat. Ein Rückfordern der Originalrechnung ist dann nicht mehr möglich. Der Ausweg besteht in diesem Fall darin, dass die Patientin eine berichtigte Rechnung erhält und die Differenz zurückgezahlt wird.

     

    MERKE | Allerdings sollte unbedingt in einem Anschreiben darauf hingewiesen werden, dass die berichtigte Rechnung unter Bezugnahme auf die bereits eingereichte und erstattete Rechnung bei der Versicherung/Beihilfe vorzulegen ist, damit diese die Erstattungsleistungen korrigieren kann.

     
    Quelle: Ausgabe 06 / 2021 | Seite 1 | ID 47054484