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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Shingrix®-Impfung gegen Herpes zoster: Für Patienten ab 60 empfohlen, von Kassen nicht immer erstattet

    | FRAGE: Sollten Impfungen gegen Herpes zoster mit dem Totimpfstoff Shingrix® ausschließlich als IGe-Leistungen abgerechnet werden? |

     

    Antwort: Von einigen gesetzlichen Krankenkassen wird auf Basis der Kostenerstattung diese Impfung gezahlt. Ebenso erstatten einige private Krankenversicherungen diese Leistung. Die Erstattung von Impfleistungen richtet sich in den meisten Fällen nach der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL). Darin ist diese Impfung nicht enthalten, sodass keine Pflicht zur Erstattung besteht. Unabhängig davon gibt es eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut. Hier wird seit kurzem die Impfung mit einem Totimpfstoff für alle Personen, die älter als 60 Jahre als sind, empfohlen. Bei Personen mit einer Immunschwäche oder einer Grundkrankheit (dazu gehören chronische Erkrankungen wie etwa Diabetes, Rheuma, Herz-Kreislauf- oder chronische Atemwegserkrankungen) wird die Shingrix®-Impfung gegen Gürtelrose bereits ab 50 Jahren empfohlen.

     

    PRAXISTIPP | Da also in vielen Fällen eine Erstattung nicht gewährleistet ist, empfiehlt es sich, diese Leistung derzeit nur als IGeL bzw. Selbstzahlerleistung anzubieten.

     
    Quelle: ID 45718826