· Fachbeitrag · Leserforum
Welche GOÄ-Ziffer kann beim Atemtest auf Fructose und Lactose abgerechnet werden?
| FRAGE: „Wir führen den Atemtest auf Fructose und Lactose durch und schicken ihn dann zur Auswertung ins externe Labor. Mit welchen GOÄ-Ziffern sind diese Leistungen bei Privatpatienten berechnungsfähig?“ |
Antwort: Der Atemtest auf Fructose oder Lactose wird analog nach der GOÄ-Nr. 617 abgerechnet. Hierzu gibt es bereits eine Analogziffer der Bundesärztekammer (BÄK).
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H2-Atemtest (z. B. Laktosetoleranztest), einschließlich Verabreichung der Testsubstanz, Probeentnahmen und Messungen der H2-Konzentration, einschließlich Kosten. |
Ein Verzeichnis analoger Bewertungen der BÄK mit Ergänzungen steht auf iww.de/aaa zum Download bereit (Shortlink: iww.de/s2807).
Quelle: Ausgabe 11 / 2019 | Seite 1 | ID 45985647