· Fachbeitrag · Leserforum
Wie ist ein Wunddebridement bei Privatpatienten abzurechnen?
| FRAGE: „Ich bin unsicher, was die Abrechnung des chirurgischen Wunddebridements bei ambulanten Privatpatienten angeht. Könnten wir dafür z. B. die Nr. 2005 GOÄ veranschlagen?“ |
Antwort: Nach Nr. 2005 GOÄ kann ein chirurgisches Debridement i. d. R. nicht berechnet werden. Die Leistung beinhaltet obligatorisch eine Wundnaht. Ohne Naht ist der Leistungsinhalt nicht erfüllt! Je nach Umfang und Lokalisation bieten sich nach unserer Erfahrung folgende Leistungspositionen an:
- Nr. 2006 GOÄ: Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist ‒ auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde
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