· Fachbeitrag · Leserforum
Ziffern 417 und 418: Spezielle Fachbezeichnung nötig?
| FRAGE: Darf ein Facharzt für Innere Medizin ohne Schwerpunkt die Nrn. 417 und 418 GOÄ (Ultraschalluntersuchung der Mamma und der Schilddrüse) abrechnen? Oder ist hierfür eine besondere Qualifikation nötig? |
Antwort: Qualifikationsanforderungen wie im Kassenrecht kennt die GOÄ bekanntermaßen nicht. Zwar wird verlangt, dass überwiegend Leistungen des „eigenen“ Fachgebiets erbracht werden, jedoch sind einzelne „fachfremde“ Leistungen nicht ausgeschlossen, sofern diese in fachlich einwandfreier Qualität mit entsprechend vorhandener Befähigung erbracht werden. Für den Bereich Innere Medizin ist z. B. die Untersuchung der Schilddrüse mittels Ultraschall nicht ungewöhnlich. Die Untersuchung der Mamma kann sich in Einzelfällen durchaus ergeben bei vom Patienten akut geäußerten Beschwerden oder z. B. aufgrund eines während einer körperlichen Untersuchung erhobenen Tastbefunds.