· Fachbeitrag · Leserforum/Privatliquidation
Sonografie der Wirbelsäule: Was gilt als „Funktionseinheit“?
| FRAGE: „Können Facettengelenke einzeln als Gelenke bzw. Intercostalgelenke der Brustwirkeblsäule (BWS) gemäß GOÄ angegeben werden oder gilt die Wirbelsäule als eine Funktionseinheit?“ |
Antwort: Hinweise zur Definition von Organen finden sich in den Allgemeinen Bestimmungen zu den Ultraschalluntersuchungen, und zwar in Abschnitt C VI der GOÄ ( Sonografische Leistungen ). In Bestimmung Nr. 5 ist dort mit „ Gelenke als Funktionseinheiten “ nicht ein einzelnes, anatomisch definiertes Gelenk als „Organ“ im Sinne der Bestimmung gemeint. Vielmehr ist es unabhängig davon gemeint, dass ein Gelenk auch aus mehreren Gelenken zusammengesetzt sein kann, also als dessen Gesamtheit als Funktionseinheit. Zur Abgrenzung, wann es sich um ein anderes Gelenk handelt, sind die Gelenkbegriffe der GOÄ heranzuziehen. Da die GOÄ auch Leistungen beschreibt, die ein Wirbelgelenk als Inhalt haben, ist hier zumindest auch pro Wirbelgelenk von einem definierten Gelenk als „Funktionseinheit“ auszugehen. Gestützt wird diese Auffassung auch dadurch, dass der Schallkopf umgesetzt werden muss und Neueinstellungen der Schallebenen nötig sind und damit voneinander abgegrenzte Ultraschalluntersuchungen durchgeführt werden. Beispiel: Abrechnung der Sonografie des LWK 4/5 mit Nr. 410 GOÄ, daneben Sonografie des LWK 5/S1 und des BWK 3/4 jeweils mit Nr. 420 GOÄ.