· Fachbeitrag · Praxisfall
Vektorkardiographie neben dem EKG abrechnen?
von RA Dr. Harro Herffs, Geschäftsführer privadis GmbH, Koblenz
| Oft lehnen Kostenträger die Erstattung einer Abrechnung ab, wenn die Nrn. 657 (Vektorkardiographie) und 651 (EKG) GOÄ nebeneinander angesetzt werden. Die Begründung: Das EKG umfasse auch die Vektorkardiographie, d.h., die Nr. 657 sei Bestandteil der Nr. 651 GOÄ. Dieser Hinweis ist auch in Kommentaren zu finden e- aber so nicht richtig. |
Die Nrn. 657 und 651 ergänzen einander und ersetzen sich nicht
Die Nrn. 657 und 651 GOÄ sind mit je 253 Punkten exakt gleich gewichtet, können einander wertmäßig also nicht enthalten. Und weder die Leistungslegenden noch die allgemeinen Bestimmungen formulieren einen Ausschluss. Das ist auch konsequent, denn die vektorkardiographische Untersuchung ermöglicht andere Erkenntnisse als das EKG:
- Das EKG stellt den zeitlichen Spannungsverlauf von empirisch festgelegten Ableitungen als skalare Spannungs-Zeit-Kurve dar,
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