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Studie zur Historie der Gebührenordnung: GOÄ erleidet massiven Bedeutungsverlust
| Erstmals wurde die ärztliche Gebührenordnung in Deutschland in ihrem historischen Kontext wissenschaftlich untersucht. Die Brendan-Schmittmann-Stiftung analysierte die ärztliche Taxe von der beginnenden Christianisierung bis in die Gegenwart und erforschte ihre jeweilige Einbindung in Gesellschaft und Sozialsysteme. Die Studie „Historische Entwicklung und epochenspezifische Funktionalität der Gebührenordnung für Ärzte“ wurde heute veröffentlicht. |
„Wir brauchen das Bewusstsein für die Herkunft und die Funktion unserer Gebührenordnung, um deren Bedeutung für den Arzt als Freien Beruf richtig einzuschätzen“, erläutert der Vorstandsvorsitzende der Brendan-Schmittmann-Stiftung, Dr. Veit Wambach.
„In allen Epochen hatte die ärztliche Gebührenordnung ihren Zweck, nämlich das Leistungsgeschehen zwischen Arzt und Patient zu regeln und den Patienten vor Überforderung und der Wissensungleichheit zu schützen. Und in allen Zeiten haben Ärzte ihren Freien Beruf mit der stets implizierten Verantwortung gegenüber dem Gemeinwesen verbunden“, fasst Dr. Wambach die Ergebnisse der Studie zusammen.
„Ärztliche Gebührenordnungen haben immer das gesamte Leistungsspektrum der jeweiligen Medizin ihrer Zeit abgebildet“, erklärt Dr. Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des NAV-Virchow-Bundes. Der Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands hat die Studie in Auftrag gegeben.
Seit jeher seien das vertrauensvolle Patienten-Arzt-Verhältnis, die freie unabhängige Berufsausübung und die Autonomie in Vergütungsfragen Bestandteil der Arzttätigkeit. In Zeiten der Budgetierung, in denen eine Kassenarzt-Gebührenordnung, wie der EBM, die Funktion einer Honorar-Verteilung bei begrenzten Mitteln erfülle, trete die Gebührenordnung für den Freien Beruf Arzt oftmals in den Hintergrund, so Dr. Heinrich: „Die Folge ist, dass viele Kolleginnen und Kollegen den EBM für den Standard der Gebührenordnung halten. Das ist nicht nur sachlich falsch, es beschreibt auch eine falsche Entwicklung“.
Die aktuelle Gebührenordnung GOÄ hingegen sei, so Dr. Heinrich, nicht nur hoffnungslos veraltet, sie könne auch mit den heutigen ärztlichen Leistungen nicht mehr Schritt halten. „Mein Fazit aus der Studie lautet daher: Eine Reform der GOÄ ist überfällig und für einen Freien Beruf unverzichtbar. Eine reformierte GOÄ muss wieder die ärztliche Referenz-Gebührenordnung werden. Denn damit steht und fällt der Freiheitsgrad unserer gesamten Berufsgruppe“, stellt Dr. Heinrich fest.
Die Studie ist im Internet erhältlich unter www.nav-virchowbund.de und unter http://tinyurl.com/l2n9to2 kostenlos.
Quelle: NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e.V., Pressestelle