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  • · Fachbeitrag · Privatliquidation

    COVID-19: Hygienepauschale nach Nr. 245 GOÄ analog verlängert

    | Die GOÄ-Hygienepauschale gilt in der aktuellen „Lightversion“ auch im ersten Quartal 2021. Auf die Verlängerung um weitere drei Monate haben sich Bundesärztekammer (BÄK), PKV-Verband und Beihilfeträger nun geeinigt (Mitteilung online unter iww.de/s4424 ). Es bleibt bei der zuletzt geltenden Regelung, nach der die Nr. 245 GOÄ analog bei einem unmittelbaren, persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt (APK) im Rahmen einer ambulanten Behandlung zum Einfachsatz abgerechnet werden kann. Das entspricht auch in Quartal I/2021 einem Zuschlag von 6,41 Euro pro Kontakt. |

    Quelle: Ausgabe 01 / 2021 | Seite 1 | ID 47045018