· Fachbeitrag · Privatliquidation
Häusliche Quarantäne: Nr. 2 GOÄ für das Monitoring von Privatpatienten durch die MFA
| FRAGE: „Das Patienten-Monitoring von Patienten in häuslicher Quarantäne erfolgt bei uns telefonisch durch die MFA. Wie können wir diese Leistung bei Privatpatienten nach der GOÄ berechnen?“ |
Antwort: Für diese Leistung könnte ggf. Nr. 2 GOÄ berechnet werden (u. a. Übermittlung von ärztlichen Anordnungen; 30 Punkte; 3,15 Euro beim [1,8-fach]).
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Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen und/oder Übermittlung von Befunden oder ärztlicher Anordnungen ‒ auch mittels Fernsprecher ‒ durch die Arzthelferin und/oder Messung von Körperzuständen (z. B. Blutdruck, Temperatur) ohne Beratung, bei einer Inanspruchnahme des Arztes“ . |
Quelle: ID 46972310