Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Privatliquidation

    Häusliche Quarantäne: Nr. 2 GOÄ für das Monitoring von Privatpatienten durch die MFA

    | FRAGE: „Das Patienten-Monitoring von Patienten in häuslicher Quarantäne erfolgt bei uns telefonisch durch die MFA. Wie können wir diese Leistung bei Privatpatienten nach der GOÄ berechnen?“ |

     

    Antwort: Für diese Leistung könnte ggf. Nr. 2 GOÄ berechnet werden (u. a. Übermittlung von ärztlichen Anordnungen; 30 Punkte; 3,15 Euro beim [1,8-fach]).

     

    • Nr. 2 GOÄ: Leistungslegende

    Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen und/oder Übermittlung von Befunden oder ärztlicher Anordnungen ‒ auch mittels Fernsprecher ‒ durch die Arzthelferin und/oder Messung von Körperzuständen (z. B. Blutdruck, Temperatur) ohne Beratung, bei einer Inanspruchnahme des Arztes“ .

     
    Quelle: ID 46972310