· Fachbeitrag · Privatliquidation
Pädiatrie: Nr. 420 nicht erst bei drei Organen
| Erstaunlicherweise trifft man immer wieder auf Ärzte, die Nr. 420 GOÄ erst dann berechnen, wenn sie mindestens drei zusätzliche Organe untersucht haben und dann nur einmal für jeweils drei Organe. Bei dieser Vorgehensweise geht viel Honorar verloren! |
Das erste untersuchte Organ wird mit der Nr. 410 GOÄ oder einer der konkret mit Organen benannten Ziffern (zum Beispiel Nr. 417 GOÄ) berechnet. Die Untersuchung weiterer Organe löst jeweils für jedes zusätzliche Organ die Nr. 420 GOÄ aus! Deren Berechnung ist dann aber auf höchstens dreimal je Sitzung begrenzt.
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Bei einem Kind mit V.a. infektiöse Mononukleose werden Leber, Milz und Halslymphknoten beidseits untersucht. Für die Leber setzen Sie Nr. 410 GOÄ an, für die Milz Nr. 420 und für die Halslymphknoten beidseits jeweils nochmal die Nr. 420 GOÄ. Insgesamt also einmal Nr. 410 und dreimal Nr. 420 GOÄ. |