· Fachbeitrag · Rechnungsstellung
Ändern Sie die Leistungslegenden in der GOÄ!
von Dr. Dr. med. Peter Schlüter, Reilingen (www.vita-lco.de)
| Die Leistungslegenden der GOÄ sind nicht immer wirklich dazu geeignet, auch auf der Rechnung an den Privatpatienten uneingeschränkt zu erscheinen. Für den medizinischen Laien geben die Legenden nämlich nicht immer das wieder, was die eigentliche Leistung des Arztes beschreibt. Das führt einerseits zur Verunsicherung der Privatpatienten und andererseits zu Fragen und unnötigen Diskussionen. Um diese zu vermeiden, kann es durchaus sinnvoll sein, die Leistungslegenden einiger Gebühren zu ändern bzw. zu kürzen. |
Rahmenbedingungen für die Änderungen
Viele Leistungslegenden der GOÄ sind weitschweifend, schwer verständlich und umfassen oft mehrere Leistungsteile. Letztere sind dann mit missverständlichen Konjunktionen (zum Beispiel „und/oder“) verbunden. Sie dürfen und sollten die Leistungslegenden der einzelnen Gebühren der GOÄ daher bei Bedarf ändern. Eine solche Änderung ist in vielen Fällen auch sinnvoll. Hierbei müssen Sie jedoch einige Rahmenbedingungen beachten:
- Der eigentliche Leistungsinhalt muss weiterhin verständlich zum Ausdruck kommen.
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