· Fachbeitrag · Selbstzahler
Akupunktur als IGeL
von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten
| Wann muss eine Akupunkturbehandlung als IGeL abgerechnet werden und wann zulasten der kurativen Regelversorgung nach EBM/GOÄ? |
Im GKV-Bereich nur mit Genehmigung und bei festen Diagnosen
Im Rahmen der Behandlung von Kassenpatienten sind Akupunkturleistungen nur abrechenbar, wenn eine Genehmigung der KV vorliegt und wenn die im EBM aufgestellten Regeln eingehalten werden. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Akupunkturleistungen als Selbstzahlerleistungen (IGeL) abgerechnet werden müssen, wenn
- keine KV-Genehmigung vorliegt und die Empfehlung des Arztes auf andere Ärzte mit KV-Genehmigung vom Patienten abgelehnt wird und/oder
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig