· Fachbeitrag · Tipps und Tricks
Empfehlungen und Hinweise für die adäquate GOÄ Abrechnung der Lokalanästhesie
von Jasmin Kropp und Julia Neeb (LL.M. Medizinrecht), Erstattungsservice BFS health finance GmbH, Dortmund
| Die Lokalanästhesie spielt bei der Schmerzausschaltung bestimmter Körperregionen eine zentrale Rolle. Tipps und Tricks für die Abrechnung der relevantesten Lokalanästhesien erhalten Sie nachstehend. |
Oberflächenanästhesie
Die Oberflächenanästhesie wird mit den Nrn. 483 bis 489 GOÄ liquidiert. Das Lokalanästhetikum wird durch Sprühen oder Tupfen auf die Körperoberfläche aufgebracht.
MERKE | Die Leistungen der Nrn. 483 bis 489 GOÄ sind nur als eigenständige Anästhesieleistungen berechnungsfähig und nicht im direkten Zusammenhang mit anderen Anästhesieleistungen (zum Beispiel Rachenanästhesie nicht neben Intubationsanästhesie). |
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