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  • · Fachbeitrag · Tipps und Tricks

    Empfehlungen und Hinweise für die adäquate GOÄ Abrechnung der Lokalanästhesie

    von Jasmin Kropp und Julia Neeb (LL.M. Medizinrecht), Erstattungsservice BFS health finance GmbH, Dortmund

    | Die Lokalanästhesie spielt bei der Schmerzausschaltung bestimmter Körperregionen eine zentrale Rolle. Tipps und Tricks für die Abrechnung der relevantesten Lokalanästhesien erhalten Sie nachstehend. |

    Oberflächenanästhesie

    Die Oberflächenanästhesie wird mit den Nrn. 483 bis 489 GOÄ liquidiert. Das Lokalanästhetikum wird durch Sprühen oder Tupfen auf die Körperoberfläche aufgebracht.

     

    MERKE | Die Leistungen der Nrn. 483 bis 489 GOÄ sind nur als eigenständige Anästhesieleistungen berechnungsfähig und nicht im direkten Zusammenhang mit anderen Anästhesieleistungen (zum Beispiel Rachenanästhesie nicht neben Intubationsanästhesie).