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  • · Fachbeitrag · UV-GOÄ 2020

    BG-Abrechnung: COVID-19-Pauschale für Durchgangsärzte

    | Berufsgenossenschaften (BG) und die KBV haben sich auf eine Pauschale für Mehraufwendungen für Infektionsschutz bei ausschließlich ambulanten Behandlungen im Rahmen des Durchgangsarztverfahrens verständigt. |

     

    Für jeden Behandlungstag wird ‒ rückwirkend seit dem 16.03.2020 ‒ zusätzlich zu den Behandlungskosten eine Pauschale in Höhe von 4,00 Euro erstattet.

    • Die Pauschale kann mit der Bezeichnung „COVID-19 Pauschale“ als besondere Kosten in der Rechnung für jeden Behandlungstag deklariert werden.
    • Eine besondere Gebührenziffer für die Pauschale gibt es nicht.
    • Nachberechnungen sind unter Angabe der bereits abgerechneten Behandlungstage möglich (keine automatische Nachberechnung durch die BG!).
    • Die Regelung ist zunächst befristet bis zum 30.06.2020.

     

    Die Regelungen gelten ausschließlich für Durchgangsärzte und nicht für andere Ärzte, die BG-Fälle behandeln. Sofern ggf. höhere Kosten für Mundschutz, Einmalkittel etc. entstanden sind, ist zu beachten, dass auch diese mit dieser Kostenpauschale abgegolten sind!

    Quelle: Ausgabe 06 / 2020 | Seite 1 | ID 46618234