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  • 03.05.2017 · Fachbeitrag · Abrechnungsbetrug

    Pflicht zur Teilnahme am Notfalldienst besteht auch nach Zulassungsentziehung

    | Die Heranziehung eines ausschließlich privatärztlich tätigen Arztes zur Teilnahme am ärztlichen Notfalldienst ist rechtmäßig, auch wenn dem Arzt die Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung wegen Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung entzogen wurde (VG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.2016, Az. 7 K 3288/16). |