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  • · Fachbeitrag · Abrechnungssoftware

    Abrechnungsvorschläge der Praxis-Software: Möglichkeiten und Risiken

    von RA, FA MedizinR Kristian Schwiegk LL. M, Kanzlei Ebner Stolz, Köln, ebnerstolz.de

    | In kaum einer ärztlichen Einrichtung sind Abrechnungs-Software oder digitale Praxisverwaltungssysteme (PVS) wegzudenken. Mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen weiten die Software-Hersteller ihre Leistungsangebote auch auf Abrechnungsvorschläge aus. Neben den selbsterstellten, regelbasierten Vorschlägen in einer Praxis findet nun auch die künstliche Intelligenz (KI) mit „automatisch“ generierten Vorschlägen Einzug. Doch in welcher Form können diese Angebote sorgenfrei genutzt werden und welche rechtlichen Fallstricke sind zu beachten? |

    Hintergrund

    In diesem Beitrag geht es um bestimmte Module einer Praxissoftware, die Vorschläge (oder Warnungen) für die Abrechnung oder für das Wiedereinbestellen von Patienten unterbreiten. Die hierfür geltenden Parameter/Regeln können entweder durch eigene („händische“) Vorgabe oder „automatisch“ unter Einsatz von KI auf Grundlage der bisherigen (ggf. über mehrere Jahre oder gar Jahrzehnte) erfolgten Abrechnung definiert werden.

     

    • Beispiele für Software-Unterstützung in einer Arztpraxis
    • Warnung bei Nichtbeachtung eines Rabattvertrags bei einer Arzneimittel-Verordnung (GKV)
    • Hinweis bei Nichteingabe von Zusatzpauschalen (GKV/EBM)
    • Hinweis auf eine alternative, höherbewertete Gebührenposition (PKV/GOÄ)
    • Hinweis auf weiteres Abrechnungspotenzial bei Disease-Management-Programmen (DMP) oder sonstigen Präventionsprogrammen der Krankenkassen (GKV/EBM, HzV)