· Fachbeitrag · Arzt- und Berufsrecht
Zahnärzten ist Faltenunterspritzen im Hals- und Gesichtsbereich untersagt
| Das Verwaltungsgericht Münster hat am 19. April 2011 (Az: 7 K 338/09 ; Abruf-Nr. 111460 unter www.iww.de ) entschieden, dass Zahnärzte keine Faltenbehandlungen im Gesichts- oder Halsbereich durchführen dürfen. Die entsprechende Feststellungsklage einer Zahnärztin gegen die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe wurde abgewiesen. |
Das Gericht stellte fest, dass es sich bei der Faltenunterspritzung um erlaubnispflichtige Heilkunde handele, die nicht durch Zahnärzte erbracht werden dürfe. Eine zahnärztliche Approbation reiche nicht aus. Sie berechtige nach§ 1 Abs. 3 Zahnheilkundegesetz zur Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Außerhalb dieser Körperregion liegende Eingriffe - also auch Faltenbehandlungen im Hals- oder Gesichtsbereich - seien nicht hiervon erfasst.